UN Behindertenrechtskonvention in der aktuellen Debatte

Bundestag ratifiziert UN Behindertenrechts - Konvention am 4. Dez. 2008
Berlin (kobinet) Bundestag verabschiedet ohne Vorbehalte die Behindertenrechtskonvention, erklärte heute, am 04.12.08, der christdemokratische Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe anlässlich der zweiten Lesung zum Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen und dem dazugehörenden Fakultativprotokoll. Der Beauftragte seiner Fraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen findet es sehr erfreulich, dass die UN-Konvention ohne Vorbehalte und Interpretationserklärungen verabschiedet wird. Mit der Ratifizierung der Konvention sei klar: Teilhabe für Menschen mit Behinderungen ist kein Geschenk und keine Gnade, sondern ein Menschenrecht.

"Einigen Grundsätzen der UN-Konvention ist im deutschen Recht schon Rechnung getragen worden. In vielen Punkten bleibt die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen jedoch hinter den Zielen der UN-Konvention zurück. Vor allem in den Bereichen Teilhabe am Arbeitsleben, Barrierefreiheit und inklusive Bildung besteht Handlungsbedarf", stellte der Bundestagsabgeordnete fest.

Ein von den Parteien der Regierungskoalition initiierter Entschließungsantrag zum Übereinkommen wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales mit großer Mehrheit angenommen. Der Antrag weist explizit auf die Situation von Kindern mit Behinderungen im Bildungssystem hin. "Er macht klar, dass im Sinne der UN-Konvention vor allem im Bildungsbereich Handlungsbedarf besteht. Darüber hinaus enthält der Antrag die Forderung, Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in den Fokus der nationalen Bildungsforschung zu rücken. Bisher wird diese Schülergruppe nur am Rande von Studien untersucht. Aussagekräftige und vergleichbare Daten über die Entwicklungschancen und Bildungserfolge behinderter Kinder werden dringend benötigt", betonte Hüppe.

Mit der Ratifizierung der UN-Konvention sieht seine Bundestagsfraktion weiterhin als wichtige Aufgabe, die begonnene gesellschaftliche Entwicklung - vom Prinzip der Fürsorge hin zur Teilhabe - fortzuführen. Politische Entscheidungen auf Bundes-, Länder- oder Kommunalebene, die Menschen mit Behinderungen direkt oder indirekt betreffen, müssten sich an den Inhalten der UN-Konvention messen lassen. Unerlässlich bei deren Umsetzung sei die Beteiligung der Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände. Ebenso wichtig sei der Union die Mobilisierung der Gesellschaft.
Quelle: Kobinet 4.12.08
• Link: Kobinetredakteur Franz Schmahl

• Datei: GemeinsameKritik.pdf

UN Behindertenrechtskonvention in der Anhörung  
An der heutigen Anhörung der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales nahm Dr. Stefan Heinik, stellv. Vorsitzender des ABID e.V., teil. Er forderte einen Fahrplan für die Umsetzung der Konvention und im Rückblick auf die DDR und auf seine Wendeerfahrung, endlich eine tatsächliche rechtliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Bundesrepublik.  

Weiterhin erklärt Markus Kurth, sozial- und behindertenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, in einer Presseerklärung:

Die Botschaft der Sachverständigen ist eindeutig: Das Übereinkommen stellt für Menschen mit Behinderungen einen Meilenstein auf dem Weg zu einer umfassenden gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe dar. Auch die Bundesrepublik Deutschland steht etwa in den Bereichen der Rechts- und Handlungsfähigkeit behinderter Menschen, der Selbstbestimmten Teilhabe sowie dem Recht auf Inklusive Bildung vor großen Herausforderungen.
Das Vorgehen der Bundesregierung im Zuge der Ratifizierung wurde einhellig von den Sachverständigen kritisiert. So wurden schon im Vorfeld gravierende Fehler bei der Übersetzung der Konvention ins Deutsche gemacht. Begriffe wie „Accessibility“ wurden mit „Zugänglichkeit“ anstatt mit „Barrierefreiheit“ übersetzt, „living independently“ mit „unabhängige Lebensführung“ statt mit „Selbstbestimmt Leben“. Kritisiert wurde zudem der Kabinettsbeschluss vom 1. Oktober 2008, wonach die Bundesregierung keinen gesetzgeberischen Bedarf durch die UN Konvention sehe.
Nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen ist die Bundesregierung nun aufgefordert, die zwischen den einzelnen Staaten abgestimmte deutsche Übersetzung zu überarbeiten und die zentralen Übersetzungsfehler zu beheben. Außerdem muss sie einen nationalen Aktionsplan entwickeln, der den Handlungsbedarf, der durch die Konvention entsteht, offen legt sowie einen Fahrplan zur Umsetzung präsentiert.
Quelle: Pressemitteilung Markus Kurth vom 24.11.2008
• Link: Link zum Bundestag

Schattenübersetzung der UN Behindertenrechts- Konvention
Deutschland, Liechtenstein, Österreich und die Schweiz haben fast ohne Beteiligung behinderter Menschen und ihrer Verbände eine deutsche Version der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen abgestimmt. Alle Bemühungen von Seiten der Behindertenorganisationen in den vier beteiligten Staaten, wenigstens die gröbsten Fehler zu korrigieren, sind gescheitert.
Deshalb hat sich das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. dazu entschlossen, eine sogenannte "Schattenübersetzung" zu veröffentlichen. Der Begriff „Schattenübersetzung“ wurde gewählt, weil die sogenannten „Schattenberichte“ (shadow reports) im Berichtswesen zu bestehenden UN-Konventionen eine gute Tradition haben: Die Vertragsstaaten von UN-Konventionen sind verpflichtet, regelmäßig Berichte zur Umsetzung der jeweiligen Konvention zu erstellen und diese dem überwachenden Komitee zuzuleiten. Parallel dazu werden von den Nichtregierungsorganisationen Schattenberichte erstellt, die ebenfalls in die Bewertung des überwachenden Komitees einfließen. Wenn die Bundesrepublik beispielsweise einen Bericht zur Umsetzung der Frauenrechtskonvention veröffentlicht, verfassen der Deutsche Frauenrat und andere Frauenorganisationen parallel einen Schattenbericht, in dem Fakten aufgelistet werden, die im Regierungsbericht nicht auftauchen.

Das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. hält eine korrekte Übersetzung des Konventionstextes für unerlässlich, da die Wortwahl zur Bewusstseinsbildung beiträgt. Die Bewusstseinsbildung der gesamten Gesellschaft ist ein wichtiges Anliegen der Konvention, denn der Artikel 8 der Konvention beschäftigt sich mit diesem Thema. Deshalb soll mit der Schattenübersetzung eine deutsche Version des Konventionstextes zur Verfügung gestellt werden, die den authentischen Fassungen mehr entspricht als die offizielle deutsche Übersetzung.
Zur Kennzeichnung unserer Änderungsvorschläge sind diese in der Schattenübersetzung in blauer Farbe hinterlegt und die unseres Erachtens falschen Übersetzungen durchgestrichen.
Quelle: Netzwerk Artikel 3 eingestellt am 21.11.08 durch admin.
• Link: NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.

• Datei: schattenuebersetzung-un-konvention.pdf

Historische Chance der UN Behindertenrechts - Konvention nutzen
Historische Chance der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen nutzen! Zur heutigen 1. Lesung der UN Konvention ( Die Debatte kann im Parlamentsfernsehen unter: http://www.bundestag.de/aktuell/tv/index.html live verfolgt werden oder auch unter Tel.: 03022720018 mitgehört werden.) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Deutschen Bundestag erklärt Markus Kurth, sozial- und behinderten-politischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist Ausdruck eines langjährig angestoßenen Paradigmenwechsels in der Behindertenpolitik in Richtung selbstbestimmter Teilhabe. Auch wenn das deutsche Recht für Menschen mit Behinderungen im internationalen Vergleich eine gute Position einnimmt, steht die deutsche Rechtsordnung durch das Übereinkommen vor großen Herausforderungen. Ganz besonders deutlich zeigt sich dies in den Bereichen der Rechts- und Handlungsfähigkeit behinderter Menschen, der Selbstbestimmten Teilhabe sowie dem Recht auf Inklusive Bildung.

Die Verhandlungen um das Übereinkommen fielen in eine Zeit, in der wichtige Meilensteine gelegt wurden. Mit der Schaffung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) und des horizontalen Ansatzes in der Antidiskriminierungsgesetzgebung hatte die Bundesrepublik international eine Vorreiterrolle inne.

Jetzt aber, da es um die Ratifizierung der Konvention in Deutschland geht, bewegt sich die Bundesregierung hasenfüßig und setzt das Vertragsgesetz zu nachtschlafender Zeit auf die Tagesordnung. Die nun vorliegende deutsche Übersetzung des Übereinkommens sowie die dazugehörige Denkschrift der Bundesregierung gefährden den beschriebenen Paradigmenwechsel. Beide Dokumente der Bundesregierung verkleinern - in den nun vorliegenden Fassungen - die große Chance auf eine Fortentwicklung der Rechte für Menschen mit Behinderungen.

Herausforderungen und Änderungsnotwendigkeiten scheint die Bundesregierung in ihrer Denkschrift zu negieren. In einer Antwort auf eine schriftliche Frage erklärt die Bundesregierung, dass das Bundeskabinett nach Ratifizierung der Konvention keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht, da die deutsche Rechtslage nach ihrer Auffassung den Anforderungen des Übereinkommens entspreche (Bundestags-Drucksache 16/10520, Nr. 51).

Die Umgangsweise der Bundesregierung mit dem Übereinkommen ist skandalös. Anstatt offensiv und selbstbewusst mit dem fortschrittlichen Dokument umzugehen, duckt sich die Regierung weg und verneint den Handlungsbedarf.

Die Grüne Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag daher auf,
- die zwischen den einzelnen Staaten abgestimmte deutsche Übersetzung zu überarbeiten und
- die zentralen Übersetzungsfehler zu beheben,
- die Denkschrift so zu ändern, dass sie Zielkonflikte zwischen deutschem und internationalem Recht aufzeigt und Änderungsnotwendigkeiten offen legt,
- dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Übereinkommen vorgesehenen Instrumente zur
Umsetzung vollumfänglich angewendet werden.
• Link: Aus der Bundestagsdebatte vom 13.11.08

• Datei: UN-KonventionSchreiben_des_ABiD.pdf

UN-Konvention tritt am 3. Mai in Kraft
New York City (Quelle:kobinet) Auf internationaler Ebene ist heute die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen in Kraft getreten. Nachdem die erforderlichen 20 Länder der Welt die Konvention ratifiziert haben, hat die Konvention nun in diesen Ländern Gesetzeskraft.

Insgesamt haben mittlerweile 25 Staaten die Konvention und 15 Staaten das Zusatzprotokoll ratifiziert. Deutschland gehört nicht zu diesen Staaten, da sich das erforderliche Ratifizierungsgesetz hierzulande noch in der Abstimmung befindet. Nach den Sommerferien soll dieses ins Parlament eingebracht und auf Länderebene diskutiert werden. Eine Ratifizierung der Konvention ist für Anfang 2009 geplant.

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) begrüßte diesen historischen Schritt, denn die UN-Konvention schreibe viele Standards fest, die die Selbstbestimmt Leben Bewegung behinderter Menschen schon seit vielen Jahren einfordern. "Die Bürger- und Menschenrechte behinderter Menschen werden durch diese Konvention nicht nur festgeschrieben, sondern erheblich gestärkt", erklärte Dinah Radtke, die bei den Verhandlungen für die Konvention in New York City dabei war. Auch für Dr. Sigrid Arnade ist heute mit dem Inkrafttreten der UN-Konvention ein guter Tag für behinderte Menschen. "Jetzt muss es darum gehen, dass die Konvention auch in Deutschland schnell und vorbehaltlos ratifiziert und umgesetzt wird", so Dr. Sigrid Arnade. moh  
Diese Forderung unterstützt unser Landesverband vorbehaltlos!  
Wir fordern von der Landesregierung und dem Landesparlament in MV eine aktive Umsetzung der UN- Konvention im Land!

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