UN Behindertenrechtskonvention in der aktuellen Debatte

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Bild:ABiMV/PB Herr Christian Schad bei seinem Referat, links daneben Herr Dr. Aichele, Frau Krüger und Herr Renken

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zum Vergrößern bitte hier klickenBild:ABiMV/PB Herr Christian Schad bei seinem Referat, links daneben Herr Dr. Aichele, Frau Krüger und Herr Renken

Aller Anfang ist schwer - Aktionsplan für MV
Das Ministerium für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern hatte am 10.11.2010  zu einer „Fachtagung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern“ nach Schwerin eingeladen. Allerdings wegen der begrenzten Raumkapazität durften nur je ein/e Vertreter/in aus den Verbänden teilnehmen. Am  26. März 2009 haben die Bundesregierung und der Bundesrat die UN- Behindertenrechtskonvention in Deutschland ohne Vorbehalte angenommen. Zwei Jahre nach der Unterzeichnung muss die Bundesregierung den ersten Staatenbericht bei den Vereinten Nationen in Genf vorlegen.
Jetzt malen auf einmal die Räderwerke etwas schneller, denn in der Völkergemeinschaft will man sich nicht blamieren!
Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wurden zwei Projektgruppen eingerichtet. Die eine befasst sich mit der Erarbeitung des Staatenberichts, die andere mit der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans. Im Dezember 2010 soll ein erster Entwurf für einen Nationalen Aktionsplan, die Grundlage für einen Staatenbericht bilden.
Zurzeit läuft eine Informationsabfrage des BMAS für die Erstellung des Staatenberichts bei den Ländern und den Bundesministerien.
Da muss sich auf einmal auch die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern bewegen.  Zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern lag der Einladung eine Synopse bei. Hier werden einzelne Maßnahmen, Programme, Aktionspläne, Vergleichbares, gute Beispiele vor und nach der UN-Konvention aufgelistet und als erfolgreiche Umsetzung der UN-Konvention im Land herausgestellt. Darüber haben wir diskutiert und Herr Hartmut Renken, Leiter der Abteilung Soziales im SM, konnte viele Anregungen aufnehmen, denn ganz unvorbereitet kamen die Verbände auch nicht, denn seit dem 28.10.2010 liegen die Beschlüsse "des 1. Tages der Menschen mit Behinderungen" vor, wie Sie weiter unten nachlesen können.
Jedenfalls hat Herr Renken klargestellt, dass nun die Arbeit beginnt. Deshalb hatte sich wohl die Ministerin für Soziales und Gesundheit, Frau Manuela Schwesig an diesem Tag 15 Minuten Zeit genommen, um die Fachtagung zu eröffnen. Wenn Herr Dr. Valentin Aichele, vom Deutschen Institut der Menschenrechte und Leiter der Monitoringstelle aus Berlin, nicht da gewesen, dann wären wir, die Interessenvertreter/innen behinderter Menschen und die Mitarbeiter/innen des Sozialministeriums wieder unter uns geblieben.
angemerkt P. Braun, am 11.11.10
• Datei: MassnahmeplanEntwurf_24.09.2010.doc

Bild:ABiMV/H.R. Blick vom Plenarsaal auf das Podium  

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"Behinderte" ohne Lobby in MV?
Gestern, am 28.10.2010 fand im Schweriner Schloss von 10 bis 17 Uhr der 1. Tag der Menschen mit Behinderungen am Sitz des Landtages Mecklenburg-Vorpommern statt. Dazu wurden 71 Delegierte von Organisationen der Menschen mit Behinderungen, Behindertenbeiräten und Behindertenbeauftragte von der Präsidentin des Landtages, Frau Sylvia Bretschneider, eingeladen.
Diese Veranstaltung sollte ein wichtiges Forum der politischen Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen, der Landesregierung und des Landesparlamentes in Mecklenburg-Vorpommern werden. 66 Delegierte waren aus dem ganzen Land angereist und haben an der Tagung im Plenarsaal teilgenommen. Für die Mitglieder der Landesregierung und das Landesparlamentes war dieser Termin wohl nicht so wichtig, deshalb hatte auf der Regierungsbank nur Herr Nikolaus Voss, Staatssekretär des Ministeriums für Soziales und Gesundheit, Platz  genommen und obwohl mit einem Grußwort eingeplant, sind weder der Ministerpräsident, Herr Erwin Sellering noch die Sozialministerin, Frau Manuela Schwesig, gekommen. Von den 71 Landtagsabgeordneten haben sich wechselseitig nur 7 im Plenarsaal sehen lassen. Eine umfassende Diskussion und ein Meinungsbildungsprozess mit Politik und Verwaltung konnten daher nur eingeschränkt stattfinden.
Herr Ralf Grabow (FDP) und Herr Wolfgang Griese (Linke) bildeten die löbliche Ausnahme.
Im Grundsatzreferat  hob Herr Prof. Felix Welti die staatsrechtliche Bedeutung der UN- Behindertenrechtskonvention hervor und stellte fest, „dass diese Konvention ohne Vorbehalte im Land Mecklenburg-Vorpommern durch die Landesregierung umzusetzen ist und auch die Kommunen an diese Konvention gebunden seien. Die heutige Beratung der Menschen mit Behinderungen ist ein wichtiger Schritt zur eigenen Interessenvertretung und zur Überwindung der Vorbehalte, die es immer noch in der Gesellschaft gibt“.
Die Begrüßung und die Leitung der Tagung erfolgten zunächst durch die Landtagspräsidentin und nach der Wahl des Tagungspräsidiums durch Herrn Peter Braun, Frau Antje Bernier und Herrn Wolfgang Griese.
Drei Anträge und eine Resolution wurden in den Arbeitskreisen beraten und danach im Plenum bestätigt
AK 1: UN- Behindertenrechtskonvention Artikel 24 – Bildung/Arbeit
AK2: Barrierefreiheit – Artikel 9
AK 3: Trägerübergreifendes Persönliches Budget – Artikel 19 Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
Dringlichkeitsantrag:  Zum 15. Rundfunkgebührenstaatsvertrag – Gebührenbefreiung als Nachteilausgleich für Menschen mit Behinderungen erhalten

Resolution:
Landesweiten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg bringen

Obwohl Mecklenburg-Vorpommern als letztes Bundesland erst 2006 ein Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen (Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG M-V vom 10. Juli 2006) in Kraft gesetzt hat, sehen sich Menschen mit Behinderungen nach wie vor Hindernissen gegenüber, die ihre Teilhabe als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft sowie ihre Menschenrechte einschränken.
Der 1.Tag der Menschen mit Behinderungen erwartet, dass durch einen landesweiten Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention im Land Mecklenburg-Vorpommern ein maßgeblicher Beitrag zur Beseitigung der sozialen Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen geleistet und ihre Teilhabe am bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben auf der Grundlage der Chancengleichheit und der Menschenrechte abgesichert werden kann.
Die UN- Behindertenrechtskonvention bekräftigt in ihrer Präambel die wertvollen Beiträge, die Personen mit Behinderungen für eine insgesamt positive Entwicklung und für die innere Vielfalt der Gemeinschaften leisten.
Darüber hätten die Medien gestern aus dem Plenarsaal berichten können.
Für mich stellt sich die Frage: Warum soll ich zwangsweise Rundfunkgebühren bezahlen, wenn die Medien so eine Tagung totschweigen dürfen und in anderen Beiträgen Menschen mit Behinderungen immer wieder diskriminieren und stigmatisieren?  
Es wurde gestern wiederum deutlich, "Behinderte" in MV haben keine Lobby in Politik, Verwaltung und Medien!
Nachbetrachtet P. Braun, Präsident der Tagung, am 28.10.2010  

• Datei: Beschluesse.pdf

Bild: ABiMV/PB Blick in den Plenarsaal Herr Prof. Welti bei seinem Vortrag zur UN-Behindertenrechtskonvention 

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zum Vergrößern bitte hier klickenBild: ABiMV/PB Blick in den Plenarsaal Herr Prof. Welti bei seinem Vortrag zur UN-Behindertenrechtskonvention


ABiMV - fordert landesweiten Aktionsplan
Der Allgemeine Behindertenverband in Mecklenburg-Vorpommern e.V.
„Für Selbstbestimmung und Würde“ fordert anlässlich seines 20- jährigen Verbandsjubiläums am 9. April 2010 das Landesparlament auf:

Einen Landesweiten Aktionsplan für die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention im Land Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg zu bringen.
Die UN- Behindertenrechtskonvention gilt ab 26. März 2009 als rechtsverbindliches Dokument im Bund und in den Bundesländern. Nach einem Jahr (des Nachdenkens) Tatenlosigkeit fordern wir das Landesparlament auf, in einem Landesweiten Aktionsplan, unbeschadet derjenigen Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen, die nach dem Völkerrecht sofort anwendbar sind, alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten und Praktiken zu treffen, um den Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung in Mecklenburg-Vorpommern wirksam zu gewährleisten.    
P. Braun, am 09.04.2010
Hier finden Sie die:
• Datei: Resolution.pdf

UN-Konvention über die Rechte von behinderten Menschen
Von Tonia Koch, Landeskorrespondentin Saarland, Deutschlandradio, 26.03.2009

Die Bundesrepublik hat eine UN-Konvention über die Rechte von behinderten Menschen ratifiziert. Sie gilt seit heute. Endlich möchte man sagen. Denn es hat zwei Jahre gedauert, von Dezember 2006 bis Dezember 2008 bis die Konvention in Deutschland die parlamentarischen Hürden nahm.

Und die Erklärung, warum es so lange gedauert hat, warum sich die Bundesrepublik so schwer damit tat, ist recht einfach. Sie hadert mit der Philosophie dieser Konvention. Die Konvention begründet einen Anspruch behinderter Menschen auf Teilhabe, auf ein Leben mitten drin in der Gesellschaft und nicht am Rand. Dieser grundsätzliche Gedanke aber steht im Widerspruch zur deutschen Tradition. Die praktischen Erfahrungen, die Menschen mit Behinderungen hierzulande machen, sind geprägt von Etikettierung, Stigmatisierung und Aussonderung.

• Link: Lesen Sie hier weiter

Abkehr von der traditionellen Behindertenhilfe
Berlin (kobinet 29.01.2009) Uwe Frevert vom Vorstand der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland eröffnet heute in Berlin zusammen mit Bundesminister Olaf Scholz und der Beauftragten für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, die Informationskampagne "alle inklusive! Die neue UN-Konvention". Im kobinet-Interview hob der Sozialpädagoge aus Kassel die Bedeutung der Behindertenrechtskonvention für die gesamte Gesellschaft hervor.
Quelle: Kobinet
• Link: Lesen Sie weiter im KOBINET

Bundesrat stimmt UN- Behindertenrechts - Konvention zu!
Nach der nunmehr am 19.12.08 erfolgten Zustimmung des Bundesrates tritt die UN-Behindertenrechtskonvention mit der Unterschrift des Bundespräsidenten voraussichtlich Anfang 2009 auch in Deutschland in Kraft. Nach den Bestimmungen des völkerrechtlich verbindlichen Vertrages müssen/wollen jetzt die Landesregierungen, die volle Teilhabe der Menschen mit Behinderungen an Arbeit, Beruf und Gesellschaft verwirklichen. Wir fordern eine zügige Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention in die Landesgesetzgebung. Damit besteht für die Landesregierung und das Landesparlament in den nächsten Jahren die Chance, die potentiale einer inklusiven Gesellschaft zu entwickeln.
Der ABiMV e.V. wird als Interessenvertreter behinderter Menschen die Landesregierung in MV dabei tatkräftig unterstützen.
P. Braun, 20.12.08

60 Jahre UN Menschenrechtskonvention
Heute vor 60 Jahren haben die Vereinten Nationen die UN-Menschenrechtskonvention verabschiedet. Was damals nach dem Zweiten Weltkrieg ein konsequenter und enormer Schritt war, gilt es heute zu bewahren. Für den 19. Dezember ist im Bundesrat die Verabschiedung des Ratifizierungsgesetzes für die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen geplant.
Aus dem Kobinet 10.12.08 / Admin.
• Link: weitere Informationen hier

Berufliche Teilhabe auf dem 1. Arbeitsmarkt besser fördern
Subject: Grüne legen Gesamtkonzept zur beruflichen Teilhabe behinderter
Menschen vor!

> Sehr geehrte Damen und Herren,
> Menschen sollen die Möglichkeit haben, dort zu arbeiten wo sie gerne
> möchten. Schon heute gibt es viele Instrumente, wie zum Beispiel
> Lohnkostenzuschüsse, Hilfsmittel zur barrierefreien Gestaltung des
> Arbeitsplatzes oder helfende Assistenten, die den Wunscharbeitsplatz
> ermöglichen.
>
> Nichtsdestotrotz ist die derzeitige Situation von Menschen mit
> Behinderungen am Arbeitsmarkt äußerst unbefriedigend. Während die
> Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderungen sehr hoch ist, gibt es
> einen stetigen Zuwachs an Werkstattplätzen im so genannten geschützten
> Arbeitsmarkt.
>
> Neben Barrieren, Diskriminierungen und Vorurteilen, die noch immer
> gegenüber Menschen mit Behinderungen bestehen, stellt die so genannte
> institutionelle Förderung ein wesentliches Hindernis bei der
> selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben dar. Institutionelle Förderung
> heißt, dass Steuer- und Beitragsgelder an Einrichtungen der beruflichen
> Teilhabe gezahlt werden.
>
> Wir wollen stattdessen, dass die Person individuell und dauerhaft
> gefördert wird und selbst entscheiden kann, in welcher Form sie
> teilhaben möchte. Dies kann eine Beschäftigung auf dem allgemeinen
> Arbeitsmarkt, in einer Integrationsfirma oder aber bei Bedarf in einem
> geschütztem Arbeitsmarkt sein.
>
> Ein Beispiel: Ein junger Mensch mit Down-Syndrom möchte sich im
> Einzelhandel selbstständig machen. Bei entsprechender individueller und
> dauerhafter Förderung, wie etwa Existenzgründungsberatung und
> -begleitung, Arbeitsassistenz und entsprechender Hilfsmittel wäre dies
> möglich.
>
> Bündnis90/Die Grünen wollen eine solche individuelle Förderung möglich
> machen. Hierzu haben wir einen ausführlichen Antrag in den Deutschen
> Bundestag eingebracht.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Ihr Markus Kurth
> Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
• Datei: Gruene_Gesamtkonzept_berufliche_Teilhabe_behinderter_Menschen_11207.pdf

Bundestag ratifiziert UN Behindertenrechts - Konvention am 4. Dez. 2008
Berlin (kobinet) Bundestag verabschiedet ohne Vorbehalte die Behindertenrechtskonvention, erklärte heute, am 04.12.08, der christdemokratische Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe anlässlich der zweiten Lesung zum Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen und dem dazugehörenden Fakultativprotokoll. Der Beauftragte seiner Fraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen findet es sehr erfreulich, dass die UN-Konvention ohne Vorbehalte und Interpretationserklärungen verabschiedet wird. Mit der Ratifizierung der Konvention sei klar: Teilhabe für Menschen mit Behinderungen ist kein Geschenk und keine Gnade, sondern ein Menschenrecht.

"Einigen Grundsätzen der UN-Konvention ist im deutschen Recht schon Rechnung getragen worden. In vielen Punkten bleibt die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen jedoch hinter den Zielen der UN-Konvention zurück. Vor allem in den Bereichen Teilhabe am Arbeitsleben, Barrierefreiheit und inklusive Bildung besteht Handlungsbedarf", stellte der Bundestagsabgeordnete fest.

Ein von den Parteien der Regierungskoalition initiierter Entschließungsantrag zum Übereinkommen wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales mit großer Mehrheit angenommen. Der Antrag weist explizit auf die Situation von Kindern mit Behinderungen im Bildungssystem hin. "Er macht klar, dass im Sinne der UN-Konvention vor allem im Bildungsbereich Handlungsbedarf besteht. Darüber hinaus enthält der Antrag die Forderung, Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in den Fokus der nationalen Bildungsforschung zu rücken. Bisher wird diese Schülergruppe nur am Rande von Studien untersucht. Aussagekräftige und vergleichbare Daten über die Entwicklungschancen und Bildungserfolge behinderter Kinder werden dringend benötigt", betonte Hüppe.

Mit der Ratifizierung der UN-Konvention sieht seine Bundestagsfraktion weiterhin als wichtige Aufgabe, die begonnene gesellschaftliche Entwicklung - vom Prinzip der Fürsorge hin zur Teilhabe - fortzuführen. Politische Entscheidungen auf Bundes-, Länder- oder Kommunalebene, die Menschen mit Behinderungen direkt oder indirekt betreffen, müssten sich an den Inhalten der UN-Konvention messen lassen. Unerlässlich bei deren Umsetzung sei die Beteiligung der Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände. Ebenso wichtig sei der Union die Mobilisierung der Gesellschaft.
Quelle: Kobinet 4.12.08
• Link: Kobinetredakteur Franz Schmahl

• Datei: GemeinsameKritik.pdf

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