

Bild:ABiMV Am Bahnhof Warnemünde durch die Unterführung nur noch 200 m bis zum Pier - aber für Rollifahrer/in 3,3 km Umleitung
Mahnwache in Warnemünde - gegen Sperrung des Bahnüberganges! Im Zuge einer direkten Verbindung für KFZ, wird der schienengleiche Übergang im Ortskern geschlossen. Dies hat zu Folge, dass Treppenmeider (Rollinutzer, gehbehinderte Menschen, Eltern mit Kinderwagen etc.), die von der Fähre (Hohe-Düne) oder als Touristen der Kreuzfahrtliner oder Nutzer der Deutschen Bahn AG (Gleis 6), ankommen und den historischen Ortskern zum Einkaufen nutzen wollen oder aus arbeitstechnischen Gründen zwischen den Stadtteilen Hohe-Düne / Markgrafenheide pendeln, unzumutbare Entfernungen zurücklegen müssen.
Waren es bisher rund 1.300 Meter Umweg sind ab sofort mehr als 3.3 Kilometer (jeweils einfache Wegstrecke) zurückzulegen. Das stellt nach geltendem Recht eine Diskriminierung dar. Dazu kommt, die geschaffene Unterführung am S-Bahnhof „Werft“ entspricht nicht den Vorgaben für öffentliche Bauwerke. So verfügt die Rampe, ca. 40 Meter Länge, über keine vorgeschriebene Plattformen. Bedingt durch die kombinierte Nutzung, Fußgänger und Radfahrer, sind taktile Informationen zwingend vorgeschrieben. Diese fehlen gänzlich. Zusammenfassen ist zu bemerken, dass die Unterführung für Menschen mit Sinnes- und/oder motorischen Einschränkungen fast nicht nutzbar ist.
OB Methling hat, anlässlich der Eröffnungsfeier, den an der Mahnwache beteiligten Betroffenen zugesagt, bis einschließlich KW 47/2011 einen geeigneten Übergang zu schaffen. Dies erfolgte im Beisein von Herrn Minister Backhaus
Quelle: Information Helge Blankenstein
• Link:
Link
Antidiskriminierungsrichtlinie endlich verabschieden
kobinet-nachrichten 10.12.2010 - 10:56
Mainz (kobinet) Anlässlich des heutigen Tages der Menschenrechte hat der rheinland-pfälzische Landesbehindertenbeauftragte seine Forderung nach der Verabschiedung der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Antidiskriminierungsrichtlinie bekräftigt. Wer die Menschenrechte behinderter Menschen ernst nehme, müsse diese auch vor Diskriminierungen schützen, so Ottmar Miles-Paul.
"In den letzten Tagen haben wir viele schöne Reden u.a. zum Welttag der Menschen mit Behinderungen gehört. Konkret könnte die Bundesregierung endlich die von der EU-Kommission vorgeschlagene und vom Europaparlament unterstützte Antidiskriminierungsrichtlinie unterstützen und damit vor allem die Rechte behinderter Menschen stärken", so Ottmar Miles-Paul. Mit der neuen Richtlinie könnten vor allem die Diskriminierungen im Bereich der Erbringung von Dienstleistungen und bei der Nutzung von Produkten bekämpft werden. Hier muss bisher noch mühsam der Weg der Zielvereinbarungen beschritten werden. moh
Sprachlose Bundesregierung
Drei Fragen an die Bundesregierung und keine Antworten
Als Bundestagsabgeordneter hat Ilja Seifert, unser ABiD-Vorsitzender, die Möglichkeit, der Bundesregierung schriftliche und mündliche Fragen zu stellen, die dann von den jeweils verantwortlichen Ministerien beantwortet werden müssen. Die Antworten lassen
viele Fragen offen, wie drei aktuelle Beispiele zeigen:
1.) Die Bundesregierung steht zwar einer Umgestaltung des Schwerbehindertenausweises in ein handlicheres Format positiv gegenüber, verweist aber auf die Zuständigkeit der Länder.
2.) Zur durchschnittlichen Verweildauer von Menschen mit Behinderungen in
Werkstätten hat die Bundesregierung keine genaueren Daten. Immerhin stellt
sie fest, dass die Mehrzahl der Menschen mit Behinderungen zum Zeitpunkt
des Eintritts in eine Werkstatt jünger als 30 Jahre ist und in der Regel bis zum
Erreichen des Renteneintrittsalters in der Werkstatt für behinderte Menschen
beschäftigt ist. Somit verweilen also viele Menschen mit Behinderungen mehr
als 30 Jahre in einer Werkstatt.
3) Auf die Frage nach dem Diskussionsstand innerhalb der Kultusministerkonferenz
(KMK) zu inklusiver Bildung - seit längerem werden Ergebnisse angekündigt
- heißt es lediglich „Nach Kenntnis der Bundesregierung soll ein erster Entwurf der überarbeiteten sonderpädagogischen Empfehlungen in den nächsten Monaten in den zuständigen Gremien der KMK beraten werden. Zur genauen Zeitplanung bitte ich Sie, sich direkt an das Sekretariat der KMK zu wenden.“
admin.P.B. eingestellt am 12.11.10
Inklusive Schule ist kein Sparmodell!Inklusion bedeutet das gleichberechtigte Zusammenleben aller Menschen in allen Bereichen des Lebens. Über lange Zeiträume ist dieser Gedanke in Deutschland sträflich vernachlässigt worden, so dass Alter und Handikap in verschiedensten Formen ausgegliedert wurden. Und obwohl Deutschland der UN- Behindertenrechtskonvention beigetreten ist, werden immer noch falsche Zeichen durch den Bau neuer Heime und den geplanten Abbau sozialer Sicherungssysteme gesetzt.
Der vielfach verkündete Paradigmenwechsel kann nur Wirklichkeit werden, wenn alle Menschen, die nun gemeinsam leben sollen, dort auch ankommen. Deshalb muss die gesamte Entwicklung von Aufklärung und Transparenz begleitet werden. Ansonsten fürchten die Eltern der Kinder mit Handikap, dass ihre Kinder den geschützten Raum verlieren und die anderen Eltern haben Angst, dass die Bildung ihrer Kinder leidet, wenn sie mit Menschen lernen, die einen großen Unterstützungsbedarf haben.
Diskussionspapier des ABiMV / Christiane Baller, 23.10.2010
Lesen Sie hier weiter:
• Datei:
Stellungnahme_des_Allgemeinen_Behindertenverbandes_in_M.pdf


Bild:Quelle European Network on Independent Living
Ambulant vor Stationär - Im Prinzip ja - aber?Mit der UN- Behindertenrechtskonvention werden alle staatlichen Organe gemäß Artikel 4 dazu verpflichtet, „die Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern.“ Die politischen Entscheidungen und alle Rechtsakte, die unmittelbar und mittelbar die Belange von Menschen mit Behinderungen berühren, müssen sich nunmehr an dieser Forderung messen lassen. Dies gilt ganz besonders für die Sozialgesetzgebung.
Seit der Einführung der Pflegeversicherung (SGB XI) im Jahr 1995 setzt sich der ABiMV e.V. für die Umsetzung des Vorrangs der häuslichen Pflege ein. Niemand soll gegen seinen Willen im Heim oder in einer Anstalt leben müssen, auch nicht, wenn er/sie/es auf Pflege angewiesen ist.
Im Elften Buch ( SGB XI – Soziale Pflegeversicherung ) ist der Vorrang der häuslichen Pflege gemäß § 3 bestimmt:
Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Leistungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege gehen den Leistungen der vollstationären Pflege vor.
Der Bundesgesetzgeber erkennt hiermit durchaus an, dass Menschen mit Pflegebedarf besser zu Hause aufgehoben sind. Ambulant vor stationär heißt deshalb das Prinzip! Aber wie das mit Prinzipien und Bundesgesetzen so ist, sie gelten häufig nur grundsätzlich oder auf dem Papier!
Obwohl in Deutschland zweidrittel der Pflegebedürftigen zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt werden, erhalten sie nur ein geringfügiges Pflegegeld, welches erheblich geringer ist als für die Pflege im Heim. Menschen im Heim werden finanziell wesentlich besser unterstützt, weil der staatliche Drang zur Bevorzugung und zur Institutionalisierung der Pflege ungebrochen ist. Dass dies ein speziell deutsches Problem ist, wird deutlich, wenn man die Pflegesysteme in unseren Nachbarländern Österreich und Schweiz betrachtet (siehe hierzu auch Pflegeübersicht im Anhang).
In der Bundesrepublik Österreich erhalten die Pflegebedürftigen monatliche Pflegeleistungen in sieben Pflegestufen. Ob jemand zu Hause oder im Heim gepflegt wird, macht dabei für die Höhe des Pflegegeldes keinen Unterschied. In beiden Fällen ist das Pflegegeld je nach Einstufung gleich. Außerdem werden für die häusliche Pflege durch Betreuungskräfte zusätzlich bis zu 550,- € als Zuschuss bereit gestellt.
Die Schweiz geht einen großen Schritt weiter. Die aktuellen Sätze der „Hilflosenunterstützung“ unterscheiden deutlich zwischen Leistungen für Heimbewohner und zu Hause Gepflegten. Das Pflegegeld für die Pflege zu Hause ist fast doppelt so hoch, wie im Heim. Hier wird wirklich dem Prinzip „Ambulant vor Stationär“ Rechnung getragen, denn damit erhöht sich die Chance, dass die Familienangehörigen die Pflege übernehmen und die Pflegebedürftigen zu Hause bleiben können.
Deutschland kann von Österreich und der Schweiz einiges lernen, wie häusliche Pflege organisiert und finanziert werden kann! Eine Pflegereform, die ihren Namen verdient, ist in Deutschland längst überfällig, vorher jedoch sollte das Prinzip „Ambulant vor Stationär“ endlich durchgesetzt werden!
angemerkt P. Braun, 09.01.10
• Link:
weitere Informationen hier zum ENIL:
• Datei:
PflegeleistungenUebers10.pdf
Leben mit Behinderungen in MVZahl der behinderten Menschen in M-V steigt weiter an!
Die Zahl der Menschen mit Behinderungen ist im Jahr 2009 in Mecklenburg-Vorpommern weiter angewachsen. Galten im Jahr 2008 noch 280.000 Bürgerinnen und Bürger als behindert, waren es zum Jahresende 2009 etwa 11.000 Menschen mehr ( 291 000 ) als im Vorjahr, dies sind cirka 17 Prozent der Einwohner des Landes. Das geht aus der Statistik des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) hervor.
Dort wurden im Jahr 2009 etwa 42.000 Anträge zur Feststellung einer Behinderung abschließend bearbeitet, 6000 Anträge mehr als im Jahr 2008. Das entspricht einer Steigerung von 17 Prozent. Mecklenburg-Vorpommern rangiert in Sachen „kurze Bearbeitungszeiten“ im Bundesvergleich auf Platz zwei.
Auch die Zahl der Menschen mit schweren Behinderungen steigt weiter: von 190.000 (2008) auf 196.000 (2009). Etwa 152.000 dieser Menschen sind im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises. Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung von mehr als 50 GdB. Im vergangenen Jahr wurden im Lagus 42 000 Anträge zur Feststellung einer Behinderung bearbeitet. Dies sind 17 Prozent mehr als 2008.
admin.PB. 09.01.10
Quelle: LAGUS
• Link:
weitere Informationen hier


Bild: ABIMV/PB Experten im Gespräch
Älter werden mit Behinderung in MVDie Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Mecklenburg-Vorpommern e.V. ( LVG ) hat am 30. September zum Expert/Innengespräch nach Rostock eingeladen.
Herr Dr. Heinz Trommer, Ehrenvorsitzender der LVG und mittlerweile selbst über 80 Jahre alt, beschäftigte sich sehr intensiv mit dem Thema und stellte in seinem Vortrag 11 Thesen zur Diskussion.
Mit ganz verschiedenen Menschen aus ganz verschiedener Sichtweise entwickelte sich eine interessante Diskussion.
Probleme beim Älter werden gibt es viele.
Ganz besonders mangelt es an barrierefreien Wohnungen, an ambulanten Betreuungsangeboten und gemeindenahen Unterstützungsangeboten, selbst ein Arztbesuch wird für ältere Menschen mit Behinderungen zum Problem und ist nicht selbstverständlich, da flexible Mobilitätshilfen fehlen.
Damit alte Menschen mit Behinderung ebenso wie alle anderen selbstbestimmt leben und am Leben in der Gemeinde teilhaben können, sind die Lebensbedingungen in den Gemeinden zügig zu verbessern. Damit auch finanzielle Ressourcen frei werden fordert der ABIMV e.V. seit langem ein Moratorium zum Heimausbau in MV. Es ist völlig unsinnig weiter an der stationären Unterbringung von alten Menschen festzuhalten, denn es ist nicht nur finanzpolitisch ein Irrweg sondern auch für die Menschen unerträglich. Menschenwürde ist unteilbar und darf auch im Alter nicht zur Disposition gestellt werden.
Bericht und Foto P. Braun, 05.10.09

Der Bürgerbeauftragte des Landes MV - Herr Bernd Schubert
KSV muss Rechtsauffassung zum Persönlichen Budget revidieren!In unserem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern wurde im Berichtsjahr 2008 ( 14. Bericht des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern ) kontrovers diskutiert, ob Eltern behinderter Kinder überhaupt Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets beanspruchen können. Einige Kommunen vertraten die Auffassung, dass Kinder als Leistungsberechtigte nicht regiefähig seien und somit nicht in Eigenverantwortung handeln könnten und deshalb die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets nicht vorlägen. In dieser Auffassung wurden sie durch den Kommunalen Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV M-V), der zugleich Widerspruchsbehörde über Anträge auf das Persönliche Budget ist, bestärkt.
Bernd Schubert, der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, hat nicht locker gelassen und eine grundsätzliche Klärung im Sinne der Betroffen erreicht.
admin.PB.04.06.09
Lesen Sie weiter im Bericht des Bürgerbeauftragten:
• Link:
Bürgerbeauftragte des Landes MV
• Datei:
Bericht_Buergerbeauftragte_Punkt_8.3_Persoenliches_Budget.pdf
Mangel an Wohnungen für BehinderteDurch den geringen Bestand an behindertengerechten preiswerten Wohnungen im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern entstehen für behinderte Menschen zum Teil große Probleme bei der Wohnungssuche. Ein größeres entsprechendes Wohnungsangebot würde vielen Menschen mit Behinderung eine neue Lebensqualität ermöglichen. Deshalb begrüßt der Bürgerbeauftragte, dass unser Bundesland das Förderprogramm, mit dem bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum für behinderte oder ältere Menschen finanziell unterstützt, fortführt.
Seit vielen Jahren werden dem Bürgerbeauftragten immer wieder Petitionen vorgetragen, mit denen Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung bei der Suche nach einer behindertengerechten Wohnung bitten. Es gibt nicht viele Wohnungen, die entsprechend gebaut oder umgebaut sind. Als zusätzliches Problem stellt sich dar, dass viele Menschen mit Behinderung auf den Bezug von ALG-II-Leistungen angewiesen sind. Deshalb muss der behindertengerechte Wohnraum auch noch den jeweiligen kommunalen Richtlinien über die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU-Richtlinien) gemäß § 22 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) entsprechen.
Lesen Sie weiter unter Punkt 7.4: admin.PB:07.06.09
• Link:
weitere Informationen zum Bericht hier
Standpunkt des Verbandsdirektors zum Persönlichen BudgetAnläßlich einer Veranstaltung des Kompetenzzentrums Persönliches Budget des Paritätischen am 29.04.2008 in Rostock "Umsetzung und Perspektiven in Mecklenburg-Vorpommern" vertrat Herr Jörg Rabe, Verbandsdirektor des Kommunalen Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern, folgende Auffassung zum Kreis der Budgetnehmer:
Eine Begrenzung des Personenkreises ist nicht formuliert, kann sich aber aus dem gesetzlichen Zweck und Ziel des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets ergeben. Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 SGB IX werden Leistungen zur Teilhabe als persönliches Budget ausgeführt, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. In eigener Verantwortung!
Fraglich ist, ob sich dies bei stark geistig behinderten oder psychisch kranken Menschen, die einer stationären Versorgung bedürfen oder bei Minderjährigen erreichen lässt.
Es geht ja nicht darum, dass die Betreuer oder Erziehungsberechtigten Helfer der Eigenverantwortung und Selbstbestimmung werden. Es geht um die eigene Verantwortung des Leistungsberechtigten. Die eigene Verantwortung setzt nach meinem Verständnis notwendig eine freie Willensbestimmung voraus. Daran fehlt es, wenn die Geschäftsfähigkeit nicht gegeben ist oder jemand seine Angelegenheit nicht selbst besorgen kann. Wie sollen sie ihre Leistungen selbst einkaufen oder gar als Arbeitgeber auftreten. Unter Betreuung stehende Personen können somit nach meiner Auffassung nicht Leistungsberechtigte eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets sein, soweit sich die Betreuung auf finanzielle Angelegenheiten erstreckt und auch die Vertretung gegenüber den Leistungserbringern umfasst.
Ohne Kommentar eingestellt am 12.06.09 admin.PB:
• Link:
Lesen Sie hier den ganzen Vortrag von Herrn Rabe: