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Ambulant vor Stationär -  Im Prinzip ja -  aber?
Mit der UN- Behindertenrechtskonvention werden alle staatlichen Organe gemäß Artikel 4 dazu verpflichtet, „die Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern.“ Die politischen Entscheidungen und alle Rechtsakte, die unmittelbar und  mittelbar die Belange von Menschen mit Behinderungen berühren, müssen sich nunmehr an dieser Forderung messen lassen. Dies gilt ganz besonders für die Sozialgesetzgebung.
Seit der Einführung der Pflegeversicherung (SGB XI) im Jahr 1995 setzt sich der ABiMV e.V. für die Umsetzung des Vorrangs der häuslichen Pflege ein. Niemand soll gegen seinen Willen im Heim oder in einer Anstalt leben müssen, auch nicht, wenn er/sie/es auf Pflege angewiesen ist.
Im Elften Buch ( SGB XI – Soziale Pflegeversicherung ) ist der Vorrang der häuslichen Pflege gemäß § 3 bestimmt: Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Leistungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege gehen den Leistungen der vollstationären Pflege vor.
Der Bundesgesetzgeber erkennt hiermit durchaus an, dass Menschen mit Pflegebedarf besser zu Hause aufgehoben sind. Ambulant vor stationär heißt deshalb das Prinzip! Aber wie das mit Prinzipien und Bundesgesetzen so ist, sie gelten häufig nur grundsätzlich oder auf dem Papier!
Obwohl in Deutschland zweidrittel der Pflegebedürftigen zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt werden, erhalten sie  nur ein geringfügiges Pflegegeld, welches erheblich geringer ist als für die Pflege im Heim. Menschen im Heim werden finanziell wesentlich besser unterstützt, weil der staatliche Drang zur Bevorzugung und zur Institutionalisierung der Pflege ungebrochen ist. Dass dies ein speziell deutsches Problem ist, wird deutlich, wenn man die Pflegesysteme in unseren Nachbarländern Österreich und Schweiz betrachtet (siehe hierzu auch Pflegeübersicht im Anhang).
In der Bundesrepublik Österreich erhalten die Pflegebedürftigen monatliche Pflegeleistungen in sieben Pflegestufen. Ob jemand zu Hause oder im Heim gepflegt wird, macht dabei für die Höhe des Pflegegeldes keinen Unterschied. In beiden Fällen ist das Pflegegeld je nach Einstufung gleich. Außerdem werden für die häusliche Pflege durch Betreuungskräfte zusätzlich bis zu 550,- € als Zuschuss bereit gestellt.  
Die Schweiz geht einen großen Schritt weiter. Die aktuellen Sätze der „Hilflosenunterstützung“ unterscheiden deutlich zwischen Leistungen für Heimbewohner und zu Hause Gepflegten. Das Pflegegeld für die Pflege zu Hause ist fast doppelt so hoch, wie im Heim. Hier wird wirklich dem Prinzip „Ambulant vor Stationär“ Rechnung getragen, denn damit erhöht sich die Chance, dass die Familienangehörigen die Pflege übernehmen  und die Pflegebedürftigen zu Hause bleiben können.
Deutschland kann von Österreich und der Schweiz einiges lernen, wie häusliche Pflege organisiert und finanziert werden kann! Eine Pflegereform, die ihren Namen verdient, ist in Deutschland längst überfällig, vorher jedoch sollte das Prinzip „Ambulant vor Stationär“ endlich durchgesetzt werden!
angemerkt P. Braun, 09.01.10
• Link: weitere Informationen hier zum ENIL:

• Datei: PflegeleistungenUebers10.pdf

Leben mit Behinderungen in MV
Zahl der behinderten Menschen in M-V steigt weiter an!
Die Zahl der Menschen mit Behinderungen ist im Jahr 2009 in Mecklenburg-Vorpommern weiter angewachsen. Galten im Jahr 2008 noch 280.000 Bürgerinnen und Bürger als behindert, waren es zum Jahresende 2009 etwa 11.000 Menschen mehr ( 291 000 ) als im Vorjahr, dies sind cirka 17 Prozent der Einwohner des Landes. Das geht aus der Statistik des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) hervor.
Dort wurden im Jahr 2009 etwa 42.000 Anträge zur Feststellung einer Behinderung abschließend bearbeitet, 6000 Anträge mehr als im Jahr 2008. Das entspricht einer Steigerung von 17 Prozent. Mecklenburg-Vorpommern rangiert in Sachen „kurze Bearbeitungszeiten“ im Bundesvergleich auf Platz zwei.

Auch die Zahl der Menschen mit schweren Behinderungen steigt weiter: von 190.000 (2008) auf 196.000 (2009). Etwa 152.000 dieser Menschen sind im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises. Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung von mehr als 50 GdB. Im vergangenen Jahr wurden im Lagus 42 000 Anträge zur Feststellung einer Behinderung bearbeitet. Dies sind 17 Prozent mehr als 2008.
admin.PB. 09.01.10
Quelle: LAGUS
• Link: weitere Informationen hier

Bild: ABIMV/PB Experten im Gespräch

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Älter werden mit Behinderung in MV
Die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Mecklenburg-Vorpommern e.V. ( LVG ) hat am 30. September zum Expert/Innengespräch nach Rostock eingeladen.
Herr Dr. Heinz Trommer, Ehrenvorsitzender der LVG und mittlerweile selbst über 80 Jahre alt, beschäftigte sich sehr intensiv mit dem Thema und stellte in seinem Vortrag 11 Thesen zur Diskussion.
Mit ganz verschiedenen Menschen aus ganz verschiedener Sichtweise entwickelte sich eine interessante Diskussion.
Probleme beim Älter werden gibt es viele.
Ganz besonders mangelt es an barrierefreien Wohnungen, an ambulanten Betreuungsangeboten und gemeindenahen Unterstützungsangeboten, selbst ein Arztbesuch wird für ältere Menschen mit Behinderungen zum Problem und ist nicht selbstverständlich, da flexible Mobilitätshilfen fehlen.
Damit alte Menschen mit Behinderung ebenso wie alle anderen selbstbestimmt leben und am Leben in der Gemeinde teilhaben können, sind die Lebensbedingungen in den Gemeinden zügig zu verbessern. Damit auch finanzielle Ressourcen frei werden fordert der ABIMV e.V. seit langem ein Moratorium zum Heimausbau in MV. Es ist völlig unsinnig weiter an der stationären Unterbringung von alten Menschen festzuhalten, denn es ist nicht nur finanzpolitisch ein Irrweg sondern auch für die Menschen unerträglich. Menschenwürde ist unteilbar und darf auch im Alter nicht zur Disposition gestellt werden.
Bericht und Foto P. Braun, 05.10.09  

Der Bürgerbeauftragte des Landes MV - Herr Bernd Schubert
Der Bürgerbeauftragte des Landes MV - Herr Bernd Schubert

KSV muss Rechtsauffassung zum Persönlichen Budget revidieren!
In unserem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern wurde im Berichtsjahr 2008 ( 14. Bericht des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern ) kontrovers diskutiert, ob Eltern behinderter Kinder überhaupt Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets beanspruchen können. Einige Kommunen vertraten die Auffassung, dass Kinder als Leistungsberechtigte nicht regiefähig seien und somit nicht in Eigenverantwortung handeln könnten und deshalb die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets nicht vorlägen. In dieser Auffassung wurden sie durch den Kommunalen Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV M-V), der zugleich Widerspruchsbehörde über Anträge auf das Persönliche Budget ist, bestärkt.
Bernd Schubert, der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, hat nicht locker gelassen und eine grundsätzliche Klärung im Sinne der Betroffen erreicht.
admin.PB.04.06.09
Lesen Sie weiter im Bericht des Bürgerbeauftragten:

• Link: Bürgerbeauftragte des Landes MV

• Datei: Bericht_Buergerbeauftragte_Punkt_8.3_Persoenliches_Budget.pdf

Mangel an Wohnungen für Behinderte
Durch den geringen Bestand an behindertengerechten preiswerten Wohnungen im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern entstehen für behinderte Menschen zum Teil große Probleme bei der Wohnungssuche. Ein größeres entsprechendes Wohnungsangebot würde vielen Menschen mit Behinderung eine neue Lebensqualität ermöglichen. Deshalb begrüßt der Bürgerbeauftragte, dass unser Bundesland das Förderprogramm, mit dem bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum für behinderte oder ältere Menschen finanziell unterstützt, fortführt.
Seit vielen Jahren werden dem Bürgerbeauftragten immer wieder Petitionen vorgetragen, mit denen Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung bei der Suche nach einer behinderten­gerechten Wohnung bitten. Es gibt nicht viele Wohnungen, die entsprechend gebaut oder umgebaut sind. Als zusätzliches Problem stellt sich dar, dass viele Menschen mit Behinde­rung auf den Bezug von ALG-II-Leistungen angewiesen sind. Deshalb muss der behinderten­gerechte Wohnraum auch noch den jeweiligen kommunalen Richtlinien über die angemesse­nen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU-Richtlinien) gemäß § 22 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) entsprechen.
Lesen Sie weiter unter Punkt 7.4: admin.PB:07.06.09
• Link: weitere Informationen zum Bericht hier

Standpunkt des Verbandsdirektors zum Persönlichen Budget
Anläßlich einer Veranstaltung des Kompetenzzentrums Persönliches Budget des Paritätischen am 29.04.2008 in Rostock "Umsetzung und Perspektiven in Mecklenburg-Vorpommern" vertrat Herr Jörg Rabe, Verbandsdirektor des Kommunalen Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern, folgende Auffassung zum Kreis der Budgetnehmer:
Eine Begrenzung des Personenkreises ist nicht formuliert, kann sich aber aus dem gesetzlichen Zweck und Ziel des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets ergeben. Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 SGB IX werden Leistungen zur Teilhabe als persönliches Budget ausgeführt, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. In eigener Verantwortung!
Fraglich ist, ob sich dies bei stark geistig behinderten oder psychisch kranken Menschen, die einer stationären Versorgung bedürfen oder bei Minderjährigen erreichen lässt.  

Es geht ja nicht darum, dass die Betreuer oder Erziehungsberechtigten Helfer der Eigenverantwortung und Selbstbestimmung werden. Es geht um die eigene Verantwortung des Leistungsberechtigten. Die eigene Verantwortung setzt nach meinem Verständnis notwendig eine freie Willensbestimmung voraus. Daran fehlt es, wenn die Geschäftsfähigkeit nicht gegeben ist oder jemand seine Angelegenheit nicht selbst besorgen kann. Wie sollen sie ihre Leistungen selbst einkaufen oder gar als Arbeitgeber auftreten. Unter Betreuung stehende Personen können somit nach meiner Auffassung nicht Leistungsberechtigte eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets sein, soweit sich die Betreuung auf finanzielle Angelegenheiten erstreckt und auch die Vertretung gegenüber den Leistungserbringern umfasst.
Ohne Kommentar eingestellt am 12.06.09 admin.PB:
• Link: Lesen Sie hier den ganzen Vortrag von Herrn Rabe:

Länder stellen Eingliederungshilfe auf den Prüfstand?
Es ist ja nicht neu, dass die sogenannte Eingliederungshilfe überwiegend für die Aussonderung von Menschen mit Behinderungen verwendet wurde und wird. Wenn die Länder in den letzten 20 Jahren massiv den Heim- und Werkstattausbau gefördert und finanziert haben, braucht man sich heute nicht zu wundern, wenn die Kosten in der "Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen" explodieren.
Auf der letzten Arbeits- und Sozialministerkonferenz, am 13./14. November 2008 in Hamburg, wurde ein Vorschlag der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgelegt und bestätigt, mit den Betroffenenverbänden und Experten über eine Reform der Eingliederungshilfe zu diskutieren.
Ein Moratorium zum Anstaltsausbau wäre hierfür eine vertrauensbildende Maßnahme?
P. Braun, am 25.12.08
Lesen Sie hier:
• Datei: 5_1_Vorschlagspapier_Eingliederungshilfe.pdf

Eingliederungshilfe wird zur Ausgliederung verwendet!
Wie Prof. Dr. Eckard Rohrmann von der Philips-Universität Marburg kürzlich im KOBINET mitteilte, erhielten im Jahr 2004 insgesamt 643 000 Personen Eingliederungshilfe für Behinderte. Von denen lebten knapp 450 000, also 70 Prozent, in stationären Einrichtungen; nur knapp 200 000 lebten außerhalb. Im Vergleich zum Vorjahr gibt es einen Anstieg der Empfängerinnen und Empfänger von cirka 40 000, das sind etwa 6 Prozent.
Die bundesweiten Bruttoausgaben für die sogenannte „Eingliederungshilfe“ sind um 0,5 Milliarden Euro auf nunmehr 11,5 Milliarden Euro gestiegen. Wie in den Vorjahren fließen 93 Prozent der jährlichen Ausgaben ( 10,7 Milliarden € ) der Eingliederungshilfe für Behinderte in den stationären Sektor und nur 7 Prozent der gesamten Mittel ( 0,8 Milliarden € ) werden, aufgewendet um den Leistungsberechtigten ein Leben außerhalb von Einrichtungen zu ermöglichen.
P. Braun, 15.01.2007
• Datei: Eingliederung_wird_zur_Ausgliederung_verwendet.pdf

Bild:ABIMV/PB Beratung der Vorstände in Bützow

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Sozialabbau stoppen! Landesblindengeld in MV nicht kürzen!
Der Landesvorstand und der Vorstand des Behindertenverbandes Bützow e.V. trafen sich zur gemeinsamen Sitzung am 23.08.08 in Bützow. Die Vorsitzende, Frau Bärbel Kreye, begrüßte uns recht herzlich in Bützow und stellte die Aktivitäten des Vereines vor.
„Zur Zeit sind im Behindertenverband Bützow e.V. 39 Mitglieder organisiert. Unser Motto ist es, aus der Isolation herauszukommen und uns nicht länger auf unsere Behinderung reduzieren zu lassen. Wir wollen uns gegenseitig Mut machen und Kraft für den Alltag geben. Gemeinsam haben wir einiges bewegen können, wie z.B. die Absenkung der Bürgersteige und die Verbesserung der Zugänge an öffentlichen Gebäuden. Viel muss noch verändert werden, damit Menschen mit Behinderungen unabhängig und selbständig am Leben in der Kommune teilnehmen können. Dafür setzen wir uns mit ganzer Kraft ein.“
Mit geringen finanziellen Mitteln hat der Behindertenverband in Bützow seit 1990 sein Vereinsleben organisiert und sich nach Kräften an der Entwicklung der Gemeinde beteiligt sowie im sozialen Netzwerk der Stadt eine aktive Rolle eingenommen. Beim anschließenden Gedankenaustausch wurde wieder einmal deutlich, dass auch kleinere Verbände vor Ort viel erreichen können. Daher ist die ehrenamtliche Arbeit die hier geleistet wird gar nicht hoch genug zu bewerten.
An der Zielvereinbarung mit der Ostseeland Verkehrs GmbH haben die Bützower ihren Anteil, genauso wie an der landesweiten Interessenvertretung. Mit Besorgnis sehen wir die gegenwärtigen Aktivitäten der Landesregierung, auf den Rücken von behinderten Menschen den Landeshaushalt zu sanieren. Die geplante Kürzung des Landesblindengeldes richtet sich gegen die soziale Teilhabe von Menschen und führt zur Ausgrenzung und Isolierung der blinden und sehbehinderten Menschen in Mecklenburg und Vorpommern, dies trifft uns alle.  
Wir fordern Minister Sellering und das Kabinett auf, das Gesetzesvorhaben zurück zu ziehen und zu stoppen.
Berichtet von P. Braun 25.08.08
Lesen Sie weiter unsere Stellungnahme
• Datei: LBIGG-Anh1.pdf

Persönliches Budget jetzt Pflichtleistung.
Das Trägerübergreifende Persönliche Budget (TPB laut SGB IX / XII ) ist jetzt in aller Munde. Einige glauben, dass sich mit der neuen Leistungsform ab 01.01.2008 alle Probleme mit den Sozial - Leistungsträgern schnell lösen lassen. Dem ist nicht so! Es ist dringend zu Empfehlen, sich vor einer Antragstellung beraten zu lassen.
Der ABiMV sieht die Situation sehr kritisch und bemängelt die schleppende Umsetzung des Sozialgesetzbuches IX durch die zuständigen Leistungsträger und die Landes- und Kommunalbehörden. Es gibt noch viel Rechtsunsicherheit bei allen Beteiligten und eine reibungslose Einführung des TPB in MV, als sogenannte Regelleistung, ab 01.01.2008 ist nicht abgesichert. Es gibt tatsächlich immer noch Mitarbeiter/innen in Behörden, auch bei den örtlichen Sozialhilfeträgern, Krankenkassen, Arbeitsagenturen, u.a. die mit dem TPB nichts anfangen können und noch nichts vom neuen Rechtsanspruch gehört haben. Unter diesen Umständen ist es z.Z. schwierig überhaupt einen kompetente/n Ansprechparter/in bei den Behörden zu finden. Viele Betroffene haben deshalb Angst, überhaupt einen Antrag auf TPB zu stellen. Wir halten es deshalb nach wie vor erforderlich, im Land 3 - 4 Beratungsstellen von Betroffenen für Betroffene zum TPB einzurichten, um eine kompetente Anlaufstelle zum TPB für Antragsteller in den Regionen zu haben. Wir fordern deshalb das Sozialministerium und die Fraktionen im Landtag auf, sich für ein Beratungsprojekt "TPB" von zunächst 3 Jahren einzusetzen und dafür Mittel in den Doppelhaushalt 2008/9 einzustellen. Leider bisher ohne Erfolg!  
Alle die sich zukünftig mit diesem Thema befassen wollen oder müssen, sollten sich die landesweiten Handlungs-Empfehlung zum Trägerübergreifenden Persönlichen Budget ( TPB ) in Mecklenburg-Vorpommern genau durchlesen.
P. Braun, 11.01.2008
• Link: http://www.budget.paritaet.org/

• Datei: MV_HandlungsempfehlungenTPB.pdf

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