Länder stellen Eingliederungshilfe auf den Prüfstand?Es ist ja nicht neu, dass die sogenannte Eingliederungshilfe überwiegend für die Aussonderung von Menschen mit Behinderungen verwendet wurde und wird. Wenn die Länder in den letzten 20 Jahren massiv den Heim- und Werkstattausbau gefördert und finanziert haben, braucht man sich heute nicht zu wundern, wenn die Kosten in der "Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen" explodieren.
Auf der letzten Arbeits- und Sozialministerkonferenz, am 13./14. November 2008 in Hamburg, wurde ein Vorschlag der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgelegt und bestätigt, mit den Betroffenenverbänden und Experten über eine Reform der Eingliederungshilfe zu diskutieren.
Ein Moratorium zum Anstaltsausbau wäre hierfür eine vertrauensbildende Maßnahme?
P. Braun, am 25.12.08
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5_1_Vorschlagspapier_Eingliederungshilfe.pdf
Eingliederungshilfe wird zur Ausgliederung verwendet!Wie Prof. Dr. Eckard Rohrmann von der Philips-Universität Marburg kürzlich im KOBINET mitteilte, erhielten im Jahr 2004 insgesamt 643 000 Personen Eingliederungshilfe für Behinderte. Von denen lebten knapp 450 000, also 70 Prozent, in stationären Einrichtungen; nur knapp 200 000 lebten außerhalb. Im Vergleich zum Vorjahr gibt es einen Anstieg der Empfängerinnen und Empfänger von cirka 40 000, das sind etwa 6 Prozent.
Die bundesweiten Bruttoausgaben für die sogenannte „Eingliederungshilfe“ sind um 0,5 Milliarden Euro auf nunmehr 11,5 Milliarden Euro gestiegen. Wie in den Vorjahren fließen 93 Prozent der jährlichen Ausgaben ( 10,7 Milliarden € ) der Eingliederungshilfe für Behinderte in den stationären Sektor und nur 7 Prozent der gesamten Mittel ( 0,8 Milliarden € ) werden, aufgewendet um den Leistungsberechtigten ein Leben außerhalb von Einrichtungen zu ermöglichen.
P. Braun, 15.01.2007
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Eingliederung_wird_zur_Ausgliederung_verwendet.pdf


Bild:ABIMV/PB Beratung der Vorstände in Bützow
Sozialabbau stoppen! Landesblindengeld in MV nicht kürzen!Der Landesvorstand und der Vorstand des Behindertenverbandes Bützow e.V. trafen sich zur gemeinsamen Sitzung am 23.08.08 in Bützow. Die Vorsitzende, Frau Bärbel Kreye, begrüßte uns recht herzlich in Bützow und stellte die Aktivitäten des Vereines vor.
„Zur Zeit sind im Behindertenverband Bützow e.V. 39 Mitglieder organisiert. Unser Motto ist es, aus der Isolation herauszukommen und uns nicht länger auf unsere Behinderung reduzieren zu lassen. Wir wollen uns gegenseitig Mut machen und Kraft für den Alltag geben. Gemeinsam haben wir einiges bewegen können, wie z.B. die Absenkung der Bürgersteige und die Verbesserung der Zugänge an öffentlichen Gebäuden. Viel muss noch verändert werden, damit Menschen mit Behinderungen unabhängig und selbständig am Leben in der Kommune teilnehmen können. Dafür setzen wir uns mit ganzer Kraft ein.“
Mit geringen finanziellen Mitteln hat der Behindertenverband in Bützow seit 1990 sein Vereinsleben organisiert und sich nach Kräften an der Entwicklung der Gemeinde beteiligt sowie im sozialen Netzwerk der Stadt eine aktive Rolle eingenommen. Beim anschließenden Gedankenaustausch wurde wieder einmal deutlich, dass auch kleinere Verbände vor Ort viel erreichen können. Daher ist die ehrenamtliche Arbeit die hier geleistet wird gar nicht hoch genug zu bewerten.
An der Zielvereinbarung mit der Ostseeland Verkehrs GmbH haben die Bützower ihren Anteil, genauso wie an der landesweiten Interessenvertretung. Mit Besorgnis sehen wir die gegenwärtigen Aktivitäten der Landesregierung, auf den Rücken von behinderten Menschen den Landeshaushalt zu sanieren. Die geplante Kürzung des Landesblindengeldes richtet sich gegen die soziale Teilhabe von Menschen und führt zur Ausgrenzung und Isolierung der blinden und sehbehinderten Menschen in Mecklenburg und Vorpommern, dies trifft uns alle.
Wir fordern Minister Sellering und das Kabinett auf, das Gesetzesvorhaben zurück zu ziehen und zu stoppen.
Berichtet von P. Braun 25.08.08
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LBIGG-Anh1.pdf
Persönliches Budget jetzt Pflichtleistung.Das Trägerübergreifende Persönliche Budget (TPB laut SGB IX / XII ) ist jetzt in aller Munde. Einige glauben, dass sich mit der neuen Leistungsform ab 01.01.2008 alle Probleme mit den Sozial - Leistungsträgern schnell lösen lassen. Dem ist nicht so! Es ist dringend zu Empfehlen, sich vor einer Antragstellung beraten zu lassen.
Der ABiMV sieht die Situation sehr kritisch und bemängelt die schleppende Umsetzung des Sozialgesetzbuches IX durch die zuständigen Leistungsträger und die Landes- und Kommunalbehörden. Es gibt noch viel Rechtsunsicherheit bei allen Beteiligten und eine reibungslose Einführung des TPB in MV, als sogenannte Regelleistung, ab 01.01.2008 ist nicht abgesichert. Es gibt tatsächlich immer noch Mitarbeiter/innen in Behörden, auch bei den örtlichen Sozialhilfeträgern, Krankenkassen, Arbeitsagenturen, u.a. die mit dem TPB nichts anfangen können und noch nichts vom neuen Rechtsanspruch gehört haben. Unter diesen Umständen ist es z.Z. schwierig überhaupt einen kompetente/n Ansprechparter/in bei den Behörden zu finden. Viele Betroffene haben deshalb Angst, überhaupt einen Antrag auf TPB zu stellen. Wir halten es deshalb nach wie vor erforderlich, im Land 3 - 4 Beratungsstellen von Betroffenen für Betroffene zum TPB einzurichten, um eine kompetente Anlaufstelle zum TPB für Antragsteller in den Regionen zu haben. Wir fordern deshalb das Sozialministerium und die Fraktionen im Landtag auf, sich für ein Beratungsprojekt "TPB" von zunächst 3 Jahren einzusetzen und dafür Mittel in den Doppelhaushalt 2008/9 einzustellen. Leider bisher ohne Erfolg!
Alle die sich zukünftig mit diesem Thema befassen wollen oder müssen, sollten sich die landesweiten Handlungs-Empfehlung zum Trägerübergreifenden Persönlichen Budget ( TPB ) in Mecklenburg-Vorpommern genau durchlesen.
P. Braun, 11.01.2008
• Link:
http://www.budget.paritaet.org/
• Datei:
MV_HandlungsempfehlungenTPB.pdf
Hier finden Sie eine "gemeinsame Servicestelle", die Sie bei der Antragstellung unterstützen sollte:
Frau Mahncke hat mir eine Liste der Servicestellenmitarbeiter/innen übermittelt.
> Deutsche Rentenversicherung Nord
> Abteilung Leistungen
> Platanenstraße 43
> 17033 Neubrandenburg
> Tel.: 0395 370-2201
> Fax: 0395 370-52201
> mailto: renate.mahncke@drv-nord.de
• Datei:
Listen_Beratungsteams_-_Stand_06-2007.xls
Heim statt Daheim
Das Landesparlament in Mecklenburg-Vorpommern hat die Benachteiligung Pflegebedürftiger, die ihre Pflege zu Hause organisieren, bis zum Jahr 2012, laut Beschluss des Landtages vom 12.12.2007 ( Drucksache 5/1101 ) im Landespflegegesetz weiter festgeschrieben.
Auf das sogenannte "Pflegewohngeld" haben Menschen, die zu Hause ihre Pflege organisieren keinen Anspruch, d.h. zusätzliche Investitionen und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der häuslichen Pflege entstehen müssen die Angehörigen weiterhin alleine aufbringen.
Stattdessen können Heimbewohner ein Pflegewohngeld beim Sozialamt beantragen und bis zur Höhe von 200,00 € bekommen, welches natürlich an den Heimbetreiber zur Deckung der Investitionskosten durchgereicht werden muss. Die Heimlobby in Mecklenburg-Vorpommern jubelt über die indirekte Subventionierung der Pflegeheime mit jährlich 8,040 Mill. € in den nächsten 5 Jahren.
Der ABiMV hat bei mehren Gesprächen im Sozialministerium, zuletzt am 15.03. und 10.08.2007, gefordert, bei der Gesetzesnovellierung das Landespflegewohngeld zukünftig auch auf die 35 779 Pflegebedürftige, die Zuhause in der eigenen Wohnung leben, auszuweiten oder besser nicht zu verlängern und die frei werdenden Finanzmittel für die ambulante Pflege, für Assistenzmodelle, für Beratungs- und Unterstützungsangebote und zur Einführung des Trägerübergreifenden Persönlichen Budget ( TPB ) im Land Mecklenburg-Vorpommern einzusetzen.
Vergeblich, wie der aktuelle Beschluss vom 12.12.2007 Drucksache 5/1101 zeigt.
P. Braun, angemerkt am 13.12.2007 ein Jahr nach der UN- Behindertenkonvention
Budgettour in SchwerinDem Persönlichen Budget zum Durchbruch zu verhelfen, hat sich Frau Evers-Meyer auf die Fahnen geschrieben. Am 5. September hat sie deshalb zusammen mit dem Bürgerbeauftragten des Landes potentielle Budgetnehmer/innen und Entscheidungsträger/innen aus der Verwaltung und den Kommunen nach Schwerin eingeladen, um in Mecklenburg-Vorpommern für das Budget zu werben.
Dies ist auch bitter notwendig, denn bisher halten sich die Sozialleistungsträger bei der Umsetzung des SGB IX auffallend zurück.
Erst kürzlich, am 3. September, auf der Sitzung des Behindertenbeirates des Landkreises Mecklenburg-Strelitz stellten die Fachbereichsleiter des Sozialamtes und des Jugendamtes klar, dass ein Paradigmenwechsel im Landkreis nicht vorgesehen sei und deshalb bei den Betroffenen keine falschen Erwartungen geweckt werden sollten. Der örtliche Sozialleistungsträger sehe keinen Handlungsbedarf, da die bisherige Versorgung der Behinderten kontinuierlich fortgesetzt werde. Wer allerdings einen Antrag auf ein „Persönliches Budget“ stellen wolle und könne, kann sich weiterhin an seine „bekannten“ Mitarbeiterinnen im Amt wenden.
Wie bei dieser Blockade der Verwaltungsbehörde eine Antragstellung auf ein Trägerübergreifendes Persönliches Budget ausgehen wird, ist völlig ungewiss und ob bei dieser Einstellung, die Eingliederungshilfe zur sozialen Teilhabe behinderter Menschen weiter entwickelt werden kann, ist zu bezweifeln.
Aber nicht nur in Mecklenburg-Strelitz gibt es Verhinderer, sondern in der ganzen Bundesrepublik macht sich ein Trend breit, mit kalter Sachleistung, das Persönliche Budget in der Praxis zu unterlaufen.
Unter diesen Bedingungen wird es auch in Mecklenburg-Vorpommern noch ein weiter und schwieriger Weg sein, bis Menschen mit Hilfe- und Assistenzbedarf ihre Autonomie erringen und erhalten können.
angemerkt P. Braun, am 10.09.07
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hier zum Bericht im Lichtblick
Bauen für Alle!Die Europäische Kommission hat das Jahr 2007 zum "Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle" erklärt. Dem stellt sich auch die deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRG). In der soeben erschienen 6. Ausgabe dieses Jahres ihrer Mitgliederzeitschrift " Europa kommunal" hat sie sich dem Schwerpunktthema "Bauen für Alle" gewidmet.
In sieben Artikeln erfährt der Leser darin mehr über das Projekt "Bauen für Alle / Build for All" und die Einschätzung des "Europäischen Institutes Design für Alle" in Deutschland e.V.". Vertreter des Rates der Gemeinden und Regionen Europas sowie des Deutschen Städtetages beschreiben ihren Standpunkt zum Thema "Bauen für Alle". Umfangreich werden Erfahrungen und Ergebnisse bei der barrierefreien Umgestaltung in Luxemburg, Städten wie Barcelona und Münster sowie der saarländischen Gemeinde Illgen dargestellt. Wertvoll für den Leser: Auch Probleme in dieser Arbeit werden nicht verschwiegen und noch zu lösende Aufgaben werden klar benannt.
Leider ist " Europa kommunal" als Mitgliederzeitung in gedruckter Version nur in begrenztem Umfang bei den Mitgliedskommunen sowie in ausgewählten Universitäten und Bibliotheken verfügbar. Wer sich aber für das Thema interessiert, kann den von Dr. Rüdiger Leidner, Dr. Peter Neumann und Markus Rebstock verfassten Leitartikel des Schwerpunktthemas im Internet unter der Rubrik "Publikationen" auf der Website des Rat der Gemeinden und Regionen Europas nachlesen.
Aus Kobinet-Nachrichten 03.12.06
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weitere Informationen: http://www.rgre.de/
Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG M-V zugestimmt!Auf der letzten Landtagssitzung ( 4. Wahlperiode ) vor der Landtagswahl hat das Parlament endlich einem Landesbehindertengleichstellungsgesetz ( LBGG M-V ) zugestimmt. Nach über 4 Jahren intensiver Diskussionen liegt nunmehr seit dem 10. Juli 2006 ein LBGG M-V vor, welches meinen Erwartungen an ein demokratisches Gesetz und ein demokratisches Gesetzgebungsverfahren nicht standhält. Es ist zwar kein Trost, wenn hochrangige Kommunalvertreter bei der Beteiligung zum Verwaltungsmodernisierungsgesetz genauso abgebügelt wurden wie wir, allerdings bewerte ich den Umgang mit den Behindertenbewegten nicht als Diskriminierung, denn undemokratischer Umgang in Anhörungs- und Beteiligungsverfahren scheint offenbar zur Regierungspraxis und zum Demokratieverständnis unseres Landtages zu gehören. Insofern wurden wir gleichbehandelt.
Unsere Kritikpunkte, welche wir im Beteiligungsverfahren hervorgebracht haben ( s.h. Fragenkatalog.pdf )stehen für uns nach wie vor auf der Tagesordnung. Dass wir der ABiMV e.V. die Umsetzung des LBGG M-V weiterhin kritisch begleiten werden entspricht unserem Selbstverständnis eine von Parteien unabhängige Interessenvertretung auch in schwierigen Zeiten zu organisieren und durchzuhalten.
Dass unsere Probleme, die Probleme der Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen nach der Wahl am 17.09.2006 sich nicht von alleine lösen werden, ließen schon die Wahlprogramme der Parteien vermuten, das vorliegende Koalitionspapier der SPD-CDU Regierungsfraktion bietet jedoch einige gute Ansätze.
Der ABiMV e.V. wird die neuen Chancen nutzen und mit allen politischen Kräften zusammen arbeiten, die die vorhandenen Diskriminierungen im Land abbauen wollen.
P. Braun, Landesvorsitzender
17.11.06
• Link:
Koalitionspapier
• Datei:
Fragenkatalog.pdf